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Was erledige ich wo?

A

Kanalbenutzungsgebühren

Die Gebühren bemessen sich nach der vom Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Schmutzwassermenge. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Bemessungsgrundlage sind die von den Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Wassermengen (Frischwassermaßstab) sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. Brunnenförderung oder Regenwassernutzung).

Ihre Ansprechpartnerin


Katy Gerschler
Zimmer 52 , 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-129
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.