Kanalbenutzungsgebühren
Die Gebühren bemessen sich nach der vom Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Schmutzwassermenge. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Bemessungsgrundlage sind die von den Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Wassermengen (Frischwassermaßstab) sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. Brunnenförderung oder Regenwassernutzung).
Ihre Ansprechpartnerin
Katy Gerschler
Zimmer 52 , 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-129
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: