Mahnungen
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung fälliger Abgaben erfolgt in der Regel ca. 10 - 14 Tage nach Fälligkeit eine Mahnung. Diese ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Öffentliche-rechtliche Forderungen werden nur einmal angemahnt. Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, gehen diese Beträge automatisch in die Vollstreckung.
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Marco Buck
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Rathausmarkt 1
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