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Was erledige ich wo?

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Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber der Standesbeamtin/dem Standesbeamten.

  1. Die mündliche Austrittserklärung können Sie im Standesamt abgeben. Sie benötigen hierfür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  2. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie anschließend an das Standesamt weiterleiten (Wirksamkeit).

Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eine E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegen genommen werden.

Kosten
  • Gebühr: 30,-- Euro

(Stand Okt. 2021)

 

Ihre Ansprechpartner


Nicole Augustin
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-117
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 

Andreas Kieslich
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-116
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 

Claudia Meyer
Telefon: 04761 / 987-207
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