Ehenamensänderung
Um Integrationshindernisse von Spätaussiedlern und Vertriebenen abzubauen, wurde mit § 94 des Bundesvertriebenengesetzes die Möglichkeit geschaffen, verfremdete, ursprünglich deutsche Familiennamen und slawisierte Vornamen sowie fremdländische Namen umzuwandeln. Namensbestandteile, die im deutschen Namensrecht nicht vorgesehen sind, können abgelegt werden. Bei gemischt nationalen Ehen wurde im Ausland vielfach der ausländische Familienamen eines Ehepartners zum Ehenamen bestimmt. Wenn nunmehr deutsches Recht anwendbar wird, können sie ihren Ehenamen mit Wirkung für die Zukunft neu bestimmen. Nähere Einzelheiten teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
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