Finanzen, Steuern und Abgaben
Zur Deckung ihrer allgemeinen Ausgaben und für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen erhebt die Stadt Bremervörde Steuern, Beiträge und Gebühren als kommunale Abgaben.
Die Steuerabteilung erhebt und veranlagt unter anderem
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Regenkanalgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Schmutzkanalgebühren
Der Charakter der Einnahmen ist durchaus unterschiedlich. Die Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer fließen als allgemeine Einnahmen dem Haushalt der Stadt Bremervörde direkt zu.
Die Straßenreinigungs-, Regenkanal- und Schmutzkanalgebühren sind Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen.
Grundsätzlich sind die oben angegebenen kommunalen Abgaben vierteljährlich und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu zahlen. Jährliche Zahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen jeweils zum 01. Juli vereinbart werden.
Die Hundesteuer ist jeweils zum 01. Juli eines Jahres fällig.
Hebesätze der Stadt Bremervörde
Gewerbesteuer: 380 %
Grundsteuer A: 690 %
Grundsteuer B: 470 %
Ihre Ansprechpartnerin
Carmen Oelenbüttel
Zimmer 51, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-120
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail:
Weitere Informationen
Das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) wurde am 07.07.2021 im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
Einen Überblick über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform in Niedersachsen erhalten Sie auf den Seiten des Landesamt für Steuern Niedersachsen.
Auf der Internetseite werden regelmäßig neue Informationen eingestellt und die FAQs angepasst bzw. erweitert.