Allgemeine Geschäftsbedingungen für kulturelle Veranstaltungen der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH
Präambel
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH als Veranstalter von Kulturveranstaltungen und den Besuchern. Der Besucher erkennt mit dem Kartenkauf die nachfolgenden Geschäftsbedingungen an, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
§ 1 – Eintrittskarten
a) Karten sind nur gültig, wenn sie bei der Tourist-Information Bremervörde oder über autorisierte Vorverkaufsstellen erworben werden.
b) Karten können ab Vorverkaufsbeginn telefonisch oder schriftlich vorbestellt werden, insofern vom Veranstalter nicht anderweitig bekannt gegeben. Bei einer Bestellung mit dem Zahlungsmodell der Vorabüberweisung werden die Karten postalisch zugestellt.
c) Die Bestellungen werden in Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und für 7 Kalendertage zur Abholung in der Tourist-Information Bremervörde reserviert, maximal jedoch bis einen Werktag vor der Veranstaltung
d) Nicht stornierte und nicht abgeholte Karten können in Rechnung gestellt werden, sofern ein Weiterverkauf nicht möglich ist.
§ 2 – Platzwahl
Bei den Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Das Personal kann den Besuchern bestimmte Plätze zuweisen, andernfalls besteht freie Platzwahl.
§ 3 – Kartenrückgabe und –tausch
a) Bei Ausfall einer Veranstaltung wird gegen Rückgabe der Eintrittskarte der Eintrittspreis zurückerstattet. Hierzu ist die Eintrittskarte innerhalb von 14 Tagen bei der Tourist-Information Bremervörde einzureichen. Der Gegenwert der Karten, die durch eine Promotion-Aktion (Verlosung, Preisausschreiben, Vergabe von Freikarten) in Besitz des Besuchers gelangten, wird nicht ausgezahlt.
b) Bei Besetzungs – und Programmänderungen, sowie in allen übrigen Fällen ist eine teilweise oder vollständige Erstattung des Eintrittspreises nicht möglich.
c) Die Rücknahme von bereits gekauften Karten ist nicht möglich. Wenn für eine Veranstaltung eine Warteliste besteht, können solche Karten über die Tourist-Information Bremervörde weiterverkauft werden.
§ 4 – Wetterrisiko bei Open-Air Veranstaltungen
a) Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellungen auf der Bremervörder Seebühne oder anderen Open-Air-Veranstaltungsorten auch bei wechselhafter Witterung abzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei leichtem Regen gespielt wird bzw. es zu wetterbedingten Verzögerungen des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für Dritte nicht gestattet.
b) Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung aus Witterungsgründen nicht stattfinden kann, wird von dem Veranstalter am Tag der Veranstaltung getroffen, unter Umständen auch erst kurz vor Veranstaltungsbeginn.
c) Wird eine laufende Veranstaltung abgebrochen, nachdem sie bereits mindestens 45 Minuten angedauert hat, gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf den Besuch einer anderen Vorstellung.
§ 5 – Veranstaltungsordnung / Hausrecht
a) Das Hausrecht des Veranstalters wird durch sein Personal ausgeübt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
b) Der Veranstalter kann eine gesonderte Hausordnung erlassen, die am Veranstaltungsort aushängt und Bestandteil dieser AGB ist.
c) Das Mitbringen von Speisen und Getränken, sowie von Tieren ist den Besuchern nicht gestattet. Das Einlasspersonal ist zu entsprechenden Taschenkontrollen berechtigt.
d) Mobiltelefone und Stundensignale an Armbanduhren sind abzuschalten. Eine Zuwiderhandlung kann den Verweis von der Veranstaltung zur Folge haben.
e) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Anfertigung von Video-, Foto- und Tonaufnahmen während der laufenden Vorstellungen strengstens untersagt ist. Jeder Fall der verbotswidrigen Aufnahme von Filmen oder Filmsequenzen bzw. verbotswidrige Anfertigung von Tonmitschnitten wird zur Anzeige gebracht. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 1.000,00 Euro verlangen, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet.
f) Falls während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen (z.B. Pressevertreter oder Veranstalter) gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
g) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungenverstoßen wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ernstlich zu besorgen steht, dass der Betroffene den Betriebsablauf oder die Veranstaltungen stören oder andere Besucher belästigen wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
§ 6 – Schlussbestimmungen
a) Die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch Schriftform teilweise oder insgesamt geändert werden.
b) Soweit der Gerichtsstand einem Wahlrecht der Parteien unterliegt, ist Bremervörde für die Parteien der ausschließliche Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.
c) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH
Der Geschäftsführer
Bremervörde, 20.03.2020