Lärmaktionsplan
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß § 47 a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für "... Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen...".
Die Stadt Bremervörde ist gemäß § 47 d BImSchG verpflichtet, für die Bundesstraßen 71 und 74 (Ortsdurchfahrten Bremervörde und Bremervörde-Elm) einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Als Grundlage zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes dienen Straßenlärmkarten, die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten veröffentlicht wurden.
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan der Stadt Bremervörde können hier eingesehen werden.
Ihr Ansprechpartner
Justin Pülsch
Zimmer 34, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-165
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: