Lärmaktionsplan
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß § 47 a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für "... Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen...".
Die Stadt Bremervörde ist gemäß § 47 d BImSchG verpflichtet, für die Bundesstraßen 71 und 74 (Ortsdurchfahrten Bremervörde und Bremervörde-Elm) einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Als Grundlage des Lärmaktionsplanes dienen Lärmkarten, dei vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Juni 2012 unter www.umwelt.niedersachsen.de veröffentlicht wurden.
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan der Stadt Bremervörde können hier eingesehen werden.
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