Bundesfischereischein
Sie wollen den Fischfang ausüben und benötigen dafür den vorgeschriebenen gültigen Fischereischein. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Ein Fischereischein kann für Personen ausgestellt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischereiprüfung bestanden haben. Der Fischereischein ist in Niedersachsen unbefristet gültig. Ein gültiger Fischereischein eines anderen Bundeslandes ist auch in Niedersachsen gültig. In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten. Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fischereiprüfungszeugnis
- ein aktuelles Lichtbild
Kosten:
45,00 €
Ihre Ansprechpartnerinnen
Gaby Korzakowski
Zimmer 16, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-135
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail:
Marion Tulodetzki
Zimmer 16, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
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Fax: 04761 / 987-139
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Claudia Meyer
Zimmer 17, EG
Rathausmarkt 1
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Fax: 04761 / 987-139
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Nadine Schmidt
Zimmer 12, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-134
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail:
Birte Butt
Zimmer 17, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-138
Fax: 04761 / 987-139
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