Feld- und Forstaufsicht
Die Zeit vom 01.04. bis 15.07. eines Jahres wird als Brut- und Setzzeit bezeichnet. In dieser Zeit dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Dies gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthund verwendet werden.
Der Leinenzwang wird in der Brut- und Setzzeit vermehrt überwacht. Er gilt u.a. auch für das Naherholungsgebiet „Vörder See“, das Vorwerk sowie auf den Wegen an der Oste. Verstöße gegen den Leinenzwangen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet.
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