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Grundsteuer

Für Grundbesitz im Gebiet der Stadt Bremervörde wird eine Grundsteuer erhoben. Entscheidend für die Höhe sind Beschaffenheit und Wert des Grundstücks sowie der Baulichkeit.

Die Hebesätze betragen zur Zeit

  • Grundsteuer A: 690 v.H.
  • Grundsteuer B: 470 v.H.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes
  1. die Betriebe der Land und Fortwirtschaft (Grundsteuer A) und
  2. die sonstigen Grundstücke z.B. Wohn- oder gewerblich genutzte Grundstücke (Grundsteuer B)

Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist. Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner. Die Grundsteuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist, sie wird also nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Bei Grundstücksverkäufen oder Übertragungen erfolgt die Wertfortschreibungen auf den neuen Eigentümer immer zum 01.01. des Folgejahres.

In Niedersachsen wird die Grundsteuer in einem zweistufigen Verfahren durch die Finanzämter und die Gemeinden festgesetzt.

Ablauf des Besteuerungsverfahrens

1. Das Finanzamt Zeven

  • ermittelt also die Steuerpflicht/-freiheit des zu veranlagenden Steuergegenstandes
  • stellt bei der Grundsteuer den Einheitswert für den Steuergegenstand durch Bescheid fest (Einheitswertbescheid) und
  • setzt durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert den Grundsteuermessbetrag durch Bescheid fest (Messbetragsverfahren)
  • teilt den Messbetrag der für die Steuerfestsetzung zuständigen Gemeinde mit.

2. Die Stadt Bremervörde

  • bestimmt den Hebesatz, der auf den Steuermessbetrag angewendet wird durch Haushaltssatzung
  • setzt durch Anwendung des Hebesatztes auf den Messbetrag die zu entrichtende Grundsteuer fest
  • zieht die Grundsteuer ein (Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren)
Fälligkeit

Die Grundsteuer ist grundsätzlich in vierteljährlichen Raten auf Quartalsmitte zur Zahlung fällig (also zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres).

Grundsteuerbeträge bis zu 15,00 € werden am 15.08. und Grundsteuerbeträge zwischen 15,01 € und 30,00 € in zwei Raten am 15.02. und am 15.08. jeden Jahres zur Zahlung fällig.

Ihre Ansprechpartnerin


Doris Thal-Wohlers
Zimmer 52, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-124
Fax: 04761 / 987-176
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