Preisangabenverordnung
Die Grundvorschrift der Preisangabenverordnung sagt aus, dass derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet, (…) die Endpreise anzugeben hat. Spezialvorgaben für bestimmte Berufszweige sowie Ausnahmen können erfragt werden.
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet.
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Yvonne Krahl
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