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Preisangabenverordnung

Die Grundvorschrift der Preisangabenverordnung sagt aus, dass derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet, (…) die Endpreise anzugeben hat. Spezialvorgaben für bestimmte Berufszweige sowie Ausnahmen können erfragt werden.
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet.

 

Ihr Ansprechpartner


Yvonne Krahl
Zimmer 11, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-130
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.