Feiertagsgesetz
Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten. Welche öffentlich bemerkbaren Handlungen an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind kann erfragt werden, Ausnahmen können beantragt werden.
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Yvonne Krahl
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