Ablösung von Kfz-Einstellplätzen
Auf Verlangen der Bauherrin/des Bauherrn wird vom Landkreis Rotenburg (Wümme) als Bauaufsichtsbehörde zugelassen, dass die Pflicht zur Herstellung der notwendigen Einstellplätze durch die Pflicht zur Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt ersetzt wird.
Zwischen dem Bauherrn/der Bauherrin und der Stadt Bremervörde wird ein Ablösevertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag werden u.a. die Zahl der abzulösenden Einstellplätze und die Höhe des zu zahlenden Geldbetrages geregelt.
Die Möglichkeit der Ablösung gilt nicht für Einstellplätze, die für Menschen mit Behinderungen vorzusehen sind.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Formloser Antrag auf Ablösung von Einstellplätzen
Kosten:
Die Höhe des Geldbetrages für einen nicht abzulösenden Einstellplatz richtet sich nach der Satzung der Stadt Bremervörde über Ausgleichsbeträge für nicht herzustellende notwendige Kraftfahrzeugeinstellplätze in der Fassung vom 21.06. 2001:
- Ablösungszone I 4.600,-- €
- Ablösungszone II 4.400,-- €
- Ablösungszone III 2.400,-- €
- Ablösungszone IV 1.800,-- €
Die Abgrenzungen der Ablösezonen sind in einem Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung ist, dargestellt.
Ihre Ansprechpartner
Justin Pülsch
Zimmer 34, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-165
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail:
Ulf Busch
Zimmer 35, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-158
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: