Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden, die auf Grund ihrer Planungshoheit für die Bauleitplanung zuständig sind, haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Zu laufenden Aufstellungs- oder Änderungsverfahren können Sie unter dem Menüpunkt Laufende Bauleitplanverfahren weitere Informationen abrufen.
Ihre Ansprechpartner
Ulf Busch
Zimmer 35, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-158
Fax: 04761 / 987-176
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Alisa Steinberger
Zimmer 33, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
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Fax: 04761 / 987-176
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