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Was erledige ich wo?

A

Ummeldung

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Bei Anmeldung von Kindern von getrennt lebenden oder geschiedenen Sorgeberechtigten unter 16 ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, es sei denn es besteht alleiniges Sorgerecht (Nachweis erforderlich) oder das Kind war schon vorher im Haushalt des jeweiligen Sorgeberechtigten mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Folgende Unterlagen werden benötigt
  • Personalausweis
  • Wohnungsgeberbestätigung

Ihre Ansprechpartnerinnen


Gaby Korzakowski
Zimmer 16, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-135
Fax: 04761 / 987-139
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Marion Tulodetzki
Zimmer 16, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-136
Fax: 04761 / 987-139
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Claudia Meyer
Zimmer 17, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-137
Fax: 04761 / 987-139
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Birte Butt
Zimmer 17, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-138
Fax: 04761 / 987-139
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Nadine Schmidt
Zimmer 12, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-134
Fax: 04761 / 987-139
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