Sprengstoffangelegenheiten und Feuerwerk
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. eines Jahres nicht verwendet/abgebrannt werden. Aus begründetem Anlass können Ausnahmen zugelassen werden. Für best. Berufsgruppen gibt es spezialgesetzliche Regelungen.
Weiterhin ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in der Zeit vom 01.01. bis 28.12. eines Jahres grundsätzlich verboten. Sollte der 28.12. auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag fallen, endet das Verbot bereits am 27.12.
Der Verkauf sowie die verantwortliche Person sind vorher anzeigepflichtig.
Ihre Ansprechpartnerin
Yvonne Krahl
Zimmer 11, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-130
Fax: 04761 / 987-139
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