Hundesteuer und Hundesteuermarken
Die Stadt Bremervörde erhebt für das Halten von Hunden eine Hundesteuer. Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet.
Der Steuerpflicht unterliegt, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Als Halterin/Halter des Hundes gilt auch, wer einen Hund im Interesse einer juristischen Person hält.
Rechtsgrundlagen
pdf
Hundesteuersatzung (ab 01.09.2021 - verkündet am 24.07.2021)
(2.43 MB)
Formulare
Ihre Ansprechpartner
Yannic du Carrois
Zimmer 53, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-123
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: