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Hundesteuer und Hundesteuermarken

Die Stadt Bremervörde erhebt für das Halten von Hunden eine Hundesteuer. Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet.
Der Steuerpflicht unterliegt, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Als Halterin/Halter des Hundes gilt auch, wer einen Hund im Interesse einer juristischen Person hält.

Rechtsgrundlagen

pdf Hundesteuersatzung (ab 01.09.2021 - verkündet am 24.07.2021) (2.43 MB)

Formulare

pdf Hundesteueranmeldung (12 KB)

pdf Hundesteuerabmeldung (9 KB)

Ihre Ansprechpartner


Yannic du Carrois
Zimmer 53, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-123
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.