Urkunden bei Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden u. a. folgende beweiskräftige Urkunden, die Sie auch mit dem zur Verfügung stehenden Antrag erhalten können, ausgestellt:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden (Heiratsurkunden)
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- und Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland)
- beglaubigte Abschriften aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister
(wortgetreue Abschrift des Eintrags im Personenstandsbuch, teilweise in Form einer Kopie einschließlich aller evtl. Fortschreibungen)
Wo sind die Urkunden zu erhalten?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.
Datenschutz
Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach § 62 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Schriftliche Bestellung von Urkunden
Sie können das Bestellformular an das Standesamt Bremervörde übermitteln; eine eventuelle Gebühr ist dann im Vorwege zu überweisen. Den Antrag können Sie auch zusammen mit der Gebühr per Post an das Standesamt senden. Bitte achten Sie darauf, dass sich kein Kleingeld lose im Brief befindet.
Gebühren
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden | 15,00 € |
Beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister | 15,00 € |
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden | halbe Gebühr |
Für die Bestellung von 3 Sterbeurkunden sind also z.B. 30,00 € zu entrichten.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beantragung von Kindergeld).
Ihre Ansprechpartner
Andreas Kieslich
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-116
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail:
Nicole Augustin
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-117
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail:
Claudia Meyer
Telefon: 04761 / 987-207
E-Mail: