Legalisation
Um ausländische öffentliche Urkunden für den deutschen Rechtsverkehr wirksam werden zu lassen, ist die jeweilige Urkunde u.U. mit einem Legalisationsvermerk eines deutschen Konsularbeamten (Konsulat oder Botschaft) im Ausstellungsland der Urkunde zu versehen. In Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 wird die sonst erforderliche Legalisation durch die "Haager Apostille" ersetzt.
Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne die Anschrift mit.
Ihre Ansprechpartner
Andreas Kieslich
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-116
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail:
Nicole Augustin
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-117
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail: