Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft zu einem Kind, das außerhalb einer Ehe geboren wird, wird durch formelle freiwillige Anerkennung oder durch eine gerichtliche Entscheidung rechtswirksam.
Die Vaterschaft kann beim Jugendamt oder dem Standesamt anerkannt werden. Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch bei den Amtsgerichten oder bei Notaren möglich. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Kindesmutter.
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Reisepass oder Personalausweis der Eltern
Urkunden in fremdländischer Sprache müssen von einem anerkannten beeidigten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beigefügt werden. Gegebenenfalls müssen die Urkunden mit einer Legalisation oder Apostille versehen werden.
Gebühren
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung sind beim Standesamt gebührenfrei.
Ihre Ansprechpartner
Nicole Augustin
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-117
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail:
Andreas Kieslich
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-116
Fax: 04761 / 987-169
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