Anmeldung von Geburten
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Nachwuchses! Die Geburt Ihres Kindes melden Sie bitte innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes an.
Folgende Unterlagen werden benötigt
bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsanzeige des Krankenhauses oder Bescheinigung der Hebamme bei einer Hausgeburt
- Erklärung zur Namensführung des Kindes (von beiden Elternteilen unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden bzw. des Elternteils (wenn keine Anzeige durch das Krankenhaus erfolgt)
- Reisepässe ausländischer Eltern zum Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungsurkunde
- bei Aussiedlern zusätzlich die Bescheinigung über alle Namenserklärungen (z.B. nach § 94 BVFG oder zum Ehenamen)
- Familienstammbuch
oder
- Eheurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/begl. Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
oder (sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte)
- Heiratsurkunde, ggf. mit Legalisation bzw. Apostille oder internationale Heiratsurkunde; bei Geburt der Kindeseltern in Deutschland zusätzlich Geburtsurkunden, ggf. Bescheinigung über die Namensführung
Bei einer Eheschließung im Ausland und einer Registrierung der Ehe in einem deutschen Eheregister sind die gleichen Unterlagen wie bei einer Eheschließung in einem deutschen Standesamt vorzulegen.
bei einem Kind, dessen Mutter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Ehe lebt:
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
Weitere Unterlagen wie nachstehend genannt.
bei einem Kind, dessen Mutter ledig oder nicht mehr verheiratet ist:
- Geburtsanzeige des Krankenhauses oder Bescheinigung der Hebamme bei einer Hausgeburt
- Erklärung zur Namensführung des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter oder ggf. des Anzeigenden (wenn keine Anzeige durch das Krankenhaus erfolgt)
- Reisepass der ausländischen Kindesmutter
- Einbürgerungsurkunde
- bei Aussiedlern zusätzlich die Bescheinigung über alle Namenserklärungen (z.B. nach § 94 BVFG)
- Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter
oder (wenn die Mutter verheiratet war)
- Eheurkunde / begl. Abschrift aus dem Eheregister/ beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde) und ggf. die Bescheinigung über die Namensänderung. Falls die Scheidung im Ausland erfolgte, sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Sofern bereits die Anerkennung der Vaterschaft erfolgte
zusätzlich
- beglaubigte Abschrift/Ablichtung der Urkunde über die Anerkennung und Zustimmung der Mutter
- Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Vaters
- Reisepass des ausländischen Kindesvaters
- wenn der Vater verheiratet ist oder war zusätzlich die Ehe-/Heiratsurkunde/begl. Abschrift aus dem Eheregister, ggf. Bescheinigung über eine Namensänderung nach Eheauflösung
(Wir empfehlen Ihnen, die Vaterschaftsanerkennung für das Kind bereits vor der Geburt vorzunehmen.)
Bei einer vor dem Jugendamt abgegebenen Sorgerechtserklärung
zusätzlich
- Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge
- Erklärung zur Bestimmung des Familiennamens
Allgemeine Hinweise
Urkunden und ggf. Übersetzungen sind jeweils im Original vorzulegen; Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist die Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich.
Ausländische Urkunden bedürfen ggf. der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille der Heimatbehörde. In manchen Ländern ist auch die inhaltliche und formelle Überprüfung der ausländischen Urkunde durch die deutsche Botschaft unerlässlich.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Einzelfälle erfasst und abschließend erklärt werden können. Gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.
Gerne stehen wir Ihnen vorab telefonisch zur Verfügung (Tel.-Nr. 04761-987-116 od. -117).
Gebühren
Sie erhalten von uns drei gebührenfreie Urkunden, und zwar
- zur Beantragung von Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)
- zur Beantragung des Elterngeldes
- zur Beantragung von Kindergeld
Die Ausstellung von Urkunden ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen zurzeit für
- eine Geburtsurkunde: 15,-- €
- eine mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde: 15,-- €
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: 15,-- €
- die Auskunft über die Geburtszeit: 15,-- €
Für jede weitere Urkundenausfertigung, die Sie gleichzeitig bestellen, wird die Hälfte der jeweiligen Gebühr erhoben.
Für die Bestellung von 3 Geburtsurkunden sind also z.B. 30,-- € zu entrichten.
(Stand Oktober 2021)
Ihre Ansprechpartner
Nicole Augustin
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-117
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail:
Andreas Kieslich
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-116
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail:
Claudia Meyer
Telefon: 04761 / 987-207
E-Mail: