Fäkalschlammbeseitigung
Grundstücke, bei denen das Abwasser nicht über die zentrale Abwasserbeseitigung entsorgt werden kann, müssen dies in einer Kleinkläranlage reinigen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werden darf. Der dadurch anfallende Fäkalschlamm wird durch die Stadt bedarfsweise abgefahren.Für die bedarfsgerechte Abfuhr muss ein Antrag gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf bedarfsgerechte Abfuhr
- Kopie der wasserbehördlichen Erlaubnis (Landkreis Rotenburg Wümme)
- Abnahmebericht (Landkreis Rotenburg Wümme)
- Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage
- letzter Wartungsbericht
Die Wartungsberichte sind unaufgefordert der Stadt zuzkommen. Meistens übernehmen das die Wartungsfirmen für Sie.
Bei Bauvorhaben sind neben dem üblichen Bauantrag gesonderte Anträge auf Genehmigung einer Kleinkläranlage beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, Tel. 04761/983-0, zu stellen.
Formulare
pdf Antrag bedarfsgerechte Abfuhr (98 KB)
Ihre Ansprechpartnerin
Jana Boerscheper
Zimmer 44, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-167
Fax: 04761 / 987-174
E-Mail: