Baumschutzsatzung
Eine Baumschutzsatzung existiert für das Gebiet der Stadt Bremervörde nicht. Es können jedoch im Einzelfall folgende Gründe gegen das Fällen von Bäumen oder auch das Beseitigen von Sträuchern auf Privatgrundstücken sprechen:
Es ist möglich, dass Bäume oder Sträucher in einem Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt sind und nicht beseitigt werden dürfen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der betreffende Baum zum Naturdenkmal erklärt wurde.
Besondere Regelungen gelten für Bäume, die sich innerhalb von Waldflächen befinden. Zu den Waldflächen zählt nach dem Nieders. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) jede mit Waldbäumen bestockte Grundfläche, die aufgrund ihrer Größe und Baumdichte einen Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima aufweist. Dies kann schon bei einer relativ kleinen Fläche der Fall sein. Ob eine mit Bäumen bestandene Fläche eine Waldeigenschaft nach dem NWaldLG aufweist, überprüft im Einzelfall der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Waldbehörde.
Ob einer der genannten Punkte einer geplanten Beseitigung von Bäumen oder Sträuchern entgegensteht, sollte im Zweifelsfall erfragt werden.
In jedem Fall sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum Artenschutz zu beachten.
Hinweis:
Untere Naturschutzbehörde und Untere Waldbehörde ist der Landkreis Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Tel. 04261/983-0
Ihre Ansprechpartner
Ulf Busch
Zimmer 35, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-158
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail:
Alisa Steinberger
Zimmer 33, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
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