Vorkaufsrecht
Gemäß § 24 BauGB kann die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben.
Die Stadt erhält über jeden Grundstücksverkauf von den jew. Notaren Ausfertigungen der Kaufverträge.
Für den Fall, dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht bzw. nicht ausgeübt werden soll, wird eine entsprechende Erklärung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes ausgestellt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Formloser Antrag
- Ausfertigung des Kaufvertrages
Kosten:
- 38,00 €
Ihr Ansprechpartner
Justin Pülsch
Zimmer 34, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-165
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: