Apostille
Die Apostille ist die vereinfachte Form der Legalisation. Es wird die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde ohne Mitwirkung einer ausländischen konsularischen Vertretung durch die zuständige inländische Behörde bestätigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten ein Übereinkommen, so dass statt der Legalisation die Anbringung einer Apostille genügt. Da die Liste der Abkommen-Staaten einer ständigen Veränderung unterliegt, sprechen Sie uns bitte bei Bedarf direkt an.
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