Abrechnung von Wildschäden
Sofern jemand einen Wildschaden erlitten hat, kann dieser einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Jagdpächter geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Vorverfahren bei der zuständigen Gemeinde durchgeführt wird, in deren Bereich der Schaden entstanden ist.
Die Meldung des Wildschadens muss zur Fristwahrung umgehend, d.h. innerhalb einer Woche, bei der Stadt eingehen. Es findet dann ein Verhandlungstermin mit dem Vertreter der Gemeinde und ggfs. mit einem Wildschadensschätzer statt.
Kosten:
- Zwischen 60,00 und 375,00 Euro zzgl. der Kosten für den Wildschadensschätzer.
Ihr Ansprechpartner
Yvonne Krahl
Zimmer 11, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-130
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail: