Entwässerungsanträge
Für den Anschluss an die zentrale Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser ist eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich.
Der Entwässerungsantrag ist vom Grundstückseigentümer zusammen mit dem Bauantrag (unabhängig von der Art des Bauvorhabens) bei der Stadt einzureichen.
Bei nicht baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Entwässerungsantrag einen Monat vor deren geplanten Beginn einzureichen.
Änderungen der Grundstücksentwässerungsanlage, der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnisse oder des Anschlusses an die Abwasseranlage bedürfen ebenfalls einer Genehmigung.
Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sich auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Entwässerungsantrag (2-fach)
- Unterlagen gemäß § 7 der städtischen Abwasserbeseitigungssatzung (Info-Anlage)
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartner
Jens Neumann
Zimmer 40, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-160
Fax: 04761 / 987-174
E-Mail:
Jana Boerscheper
Zimmer 44, 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-167
Fax: 04761 / 987-174
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