Fäkalschlammgebühren
Die Fäkalschlammgebühr wird für die Abfuhr des Klärschlamms aus Kleinklärnlagen und abflusslosen Sammelgruben erhoben. Eine rechtzeitige Abfuhr wirkt sich positiv auf die Reinigungsleistung und die Lebensdauer der Kleinkläranlage aus.
Ihre Ansprechpartner
Katy Gerschler
Zimmer 52 , 2. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-129
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