Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es dient der Erleichterung der internationalen Personenstandsführung und bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis besteht.
Das Gleiche gilt, wenn nach dem Recht des betroffenen Staates eine Konsularbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung von Ihnen vorzulegen ist.
Allgemeine Informationen
Auskünfte darüber, ob nach dem Recht des ausländischen Staates ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen vorzulegen ist, erhalten Sie beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur von deutschen Staatsangehörigen oder deutschem Recht unterliegenden Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder ausländischen Flüchtlingen beantragt werden.
Sind Sie und Ihr(e) Verlobte(r) deutsche Staatsangehörige genügt regelmüßig die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Falls Sie im Ausland wohnen, ist das Standesamt am Ort Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet für Sie zuständig.
Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin, zuständig.
Das Ehefähigkeitszeugnis können Sie als deutsche(r) Verlobte(r) persönlich beantragen. Falls Sie im Ausland wohnen ist auch eine Antragstellung über die dortige deutsche Auslandsvertretung möglich oder Sie betragen es schriftlich (einen Antragsvordruck finden Sie unter „Formulare“). Einen Bevollmächtigten können Sie ebenfalls mit der Beantragung beauftragen.
Benötigte Unterlagen
Aufgrund der Vielzahl von Fallgestaltungen ist eine abschließende Angabe der benötigten Unterlagen nicht möglich.
Gerne erteilen wir Ihnen nach Angabe Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihres Familienstandes und des Landes, in dem Sie heiraten möchten, entsprechende Auskünfte. Sie erreichen uns telefonisch unter 04761/987-117 oder per Mail unter
Grundsätzlich gilt, dass alle Unterlagen im Original vorzulegen sind. Faxe oder Kopien können leider in keinem Fall akzeptiert werden.
Ausländische Urkunden, die nicht in internationaler Form erstellt wurden, müssen durch einen im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Sofern die Urkunden im Ausland übersetzt werden, sollte ein für die deutsche Auslandsvertretung tätiger Übersetzer in Anspruch genommen werden. Die Übersetzertätigkeit sollte durch die deutsche Auslandsvertretung bestätigt sein.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Kosten
- Die Gebühr beträgt zurzeit 50,00 Euro.
Stand: Okt. 2021
Ihr Ansprechpartner
Andreas Kieslich
Besuchsadresse: Neue Str. 106
Postadresse: Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-116
Fax: 04761 / 987-169
E-Mail: