Befreiungsanträge
Weicht ein geplantes Bauvorhaben von den Festsetzungen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ab, ist die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu beantragen. Der Antrag wird zunächst der Stadt Bremervörde vorgelegt und von hier mit einer Stellungnahme an den Landkreis Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, weitergeleitet. Der Landkreis erteilt den Bescheid über die Befreiung.
Befreiungsanträge können mit Bauanträgen gekoppelt werden. Sollen bauliche Anlagen nach §62 NBauO genehmigungsfrei errichtet werden, ist eine evtl. erforderliche Befreiung vorab einzuholen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- formloser Antrag
- Lageplan
- Darstellung der Abweichungen
Ihre Ansprechpartner
Justin Pülsch
Zimmer 34, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-165
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail:
Ulf Busch
Zimmer 35, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-158
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: