Abmeldung
Wer aus dem Bereich der Stadt Bremervörde verzieht und eine neue Wohnung im Inland bezieht, braucht sich nicht mehr abzumelden. Die Abmeldung geschieht automatisch, wenn Sie sich an dem neuen Wohnort anmelden.
Ausnahmen:
- Wenn Sie eine Nebenwohnung abmelden wollen, ist dies innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
- Wenn Sie ins Ausland verziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies ist jedoch frühestens eine Woche vor dem Wegzug möglich.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
Ihre Ansprechpartnerinnen
Gaby Korzakowski
Zimmer 16, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-135
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail:
Marion Tulodetzki
Zimmer 16, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-136
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail:
Claudia Meyer
Zimmer 17, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-137
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail:
Birte Butt
Zimmer 17, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-138
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail:
Nadine Schmidt
Zimmer 12, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-134
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail: