Hundeangelegenheiten
nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Seit dem 01.07.2013 bestehen für alle Hundehalter- und Hundehalterinnen folgende Verpflichtungen:
Allgemeine Pflichten:
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Außerdem:
- Sachkunde (§ 3 NHundG)
- Kennzeichnung (§ 4 NHundG)
- Haftpflichtversicherung (§ 5 NHundG)
- Hunderegister Niedersachsen (§ 6 NHundG)
Ordnungswidrigkeiten nach dem NHundG können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden.
Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit:
In der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.
Rechtsgrundlagen
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
Ihre Ansprechpartnerin
Birte Butt
Zimmer 17, EG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-138
Fax: 04761 / 987-139
E-Mail: