Bauvorhaben (genehmigungsfrei)
In Niedersachsen sind bestimmte Bauvorhaben von einem förmlichen Baugenehmigungsverfahren befreit. Einzelheiten dazu ergeben sich aus § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). In diesen Fällen wird ein Baumitteilungsverfahren - auch Bauanzeigeverfahren genannt - durchgeführt, für das der Bauherr lediglich eine schriftliche Mitteilung über die beabsichtigte Baumaßnahme zusammen mit den dazugehörigen Bauvorlagen bei der Stadt einzureichen hat. Die Stadt erklärt gegenüber dem Bauherrn schriftlich, dass die Erschließung gesichert ist und eine vorläufige Untersagung des Vorhabens nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird. Eine Ausfertigung dieser Bestätigung und des Entwurfes (mit den entsprechenden Erklärungen) werden dem Landkreis Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, vorgelegt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Mitteilungs-/Anzeigeformular (verfügbar auf der Internetseite des Landkreis Rotenburg (Wümme) unter www.lk-row.de),
- die üblichen Bauvorlagen (ausgenommen die bautechnischen Nachweise),
- Standsicherheitsnachweis gemäß § 65 Abs. 3 Satz 1 NBauO, Brandschutznachweis gemäß § 65 Abs. 3 satz 2 NBauO,
- ggf. Unterlagen zur Eignung der Rettungswege gemäß § 33 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz NBauO
Die Unterlagen sind 2-fach vorzulegen.
Kosten:
- 38,00 €
Ihre Ansprechpartner
Justin Pülsch
Zimmer 34, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-165
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail:
Ulf Busch
Zimmer 35, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-158
Fax: 04761 / 987-176
E-Mail: