Regenwassergebühren
Die Gebühren bemessen sich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser (Regenwasser) in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.
Die bebaute Fläche ist die Grundfläche, die von den auf dem Grundstück stehenden Gebäuden (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser, Garagen, Lager, Stallungen, Schuppen) überdeckt wird. Befestigte Flächen sind z.B. Wege, Parkplätze, Terrassen, Zufahrten, Höfe. Befestigungen können Betondecken, bituminöse Decken, wassergebundene Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge sein.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, der Stadt die Berechnungsgrundlagen (Größe der angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen) sowie Änderungen (z.B. nach einer Entsiegelung oder einem Anbau) auf einem Erfassungsbogen mitzuteilen.
Die Gebührenveranlagung erfolgt durch die Stadt zusammen mit der Grundsteuer und anderen Abgaben.
Rechtsgrundlage
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Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (verkündet am 07.01.2016)
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Abwasserbeseitigungsabgabensatzung 1. Änderung (verkündet am 28.12.2017)
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Abwasserbeseitigungsabgabensatzung 2. Änderung (verkündet am 12.01.2019)
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Formulare
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Niederschlagswassergebühr - Erfassungsbogen
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Ihre Ansprechpartnerin
Doris Thal-Wohlers
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