Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen

Die nachfolgenden Erläuterungen setzen voraus, dass Sie wahlberechtigt sind und im Wählerverzeichnis der Stadt Bremervörde geführt werden. Dies können Sie bei Bedarf im Wahlamt erfragen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. 1) Telefonische Anträge und nicht dokumentierbare Anträge sind laut Bundeswahlordnung nicht zulässig.

Wenn Ihnen der Wahlschein und ggf. die Briefwahlunterlagen zugesandt werden sollen, planen Sie bitte ausreichende Postlaufzeiten für die Zustellung und die Rücksendung des Wahlbriefs ein. Dieser muss spätestens am Wahltag, 18 Uhr, beim Empfänger vorliegen!

Empfänger für die von der Stadt Bremervörde bereitgestellten Briefwahlunterlagen ist der Landkreis Stade. Die Anschrift steht auf dem roten Wahlbriefumschlag.

Anträge auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen können wie folgt gestellt werden und müssen mindestens den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten:

Persönlich
Die Briefwahlausgabe ist voraussichtlich ab 10. Februar 2025 geöffnet.
Sie sprechen während der Öffnungszeiten oder zum vereinbarten Termin in der Briefwahlausgabe vor und weisen sich aus (z. B. mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass). Wenn Sie bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bringen Sie diese bitte mit und füllen den Antrag auf der Rückseite möglichst schon zu Hause aus.

Wenn Sie eine andere Person mit der Antragstellung und/oder Abholung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche, von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Hierzu können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Wenn Ihnen diese (noch) nicht vorliegt, geben Sie in der schriftlichen Vollmacht bitte den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift der bevollmächtigten Person an und erklären sich mit der Beantragung und/oder Abholung der Wahlunterlagen einverstanden.

Nutzung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen über eine hierfür eingerichtete Homepage beantragen.

Schriftlich
Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und senden ihn unterzeichnet in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bremervörde. Bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten! Die Postanschrift des Wahlamtes lautet:

Stadt Bremervörde
Wahlamt
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde.

Alternativ können Sie den Antrag in den Briefkasten am Rathaus einwerfen, während der Öffnungszeiten an der Information abgeben, per Fax an die 04761-987151 übermitteln oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mailen.

Wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung (noch) nicht vorliegt oder Sie diese nicht nutzen möchten, geben Sie in Ihrem Antrag bitte die vorgenannten Angaben an und ob Sie die Briefwahlunterlagen abholen möchten bzw. an welche Anschrift diese gesandt werden sollen.

1)    Wer den Wahlraum am Wahltag wegen einer plötzlicher Erkankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen. Gleiches gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bzw. die Einspruchsfrist versäumt hat oder ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf entstanden ist. Für diese Fälle wird am Samstag, den 22. Februar 2025, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, und am Sonntag, den 23. Februar 2025, in der Zeit von 8 bis 15 Uhr, eine Rufbereitschaft eingerichtet. Sie ist über die Rufnummer 04761-987119 erreichbar.

Ihre Ansprechpartnerin


Heidi Bohlmann
Zimmer 24, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-231
Fax: 04761 / 987-151
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.