Wählerverzeichnis
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt, in dem alle Wahlberechtigten erfasst sind. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen.
Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, der 12. Januar 2025. Wer wahlberechtigt und an diesem Tag mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Bremervörde gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis Sonntag, den 2. Februar 2025, eine Wahlbenachrichtigung.
Aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, in welchem Wahllokal Sie am Wahltag Ihre Stimmen abgeben können. Zudem ist auf der Rückseite ein Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen abgedruckt.
Wenn Sie wahlberechtigt und nicht sicher sind, ob eine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt, setzen Sie sich bitte möglichst umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis können nur bis Sonntag, den 2. Februar 2025, gestellt werden.
In der Zeit von Montag, den 3. Februar 2025, bis Freitag, den 7. Februar 2025, werden die Wählerverzeichnisse während der Öffnungszeiten des Wahlamtes zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können in dieser Zeit ihre Daten im Wählverzeichnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen
Ihre Ansprechpartnerin
Ilona Heller
Zimmer 25, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-119
Fax: 04761 / 987-151
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