Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis
Freitag, den 21.02.2025, 15 Uhr,
beantragt werden.
Nicht zugegangene oder verlorene Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können bis Samstag, den 22.02.2025, 12 Uhr, neu ausgestellt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt und kann nicht mehr zur Wahl genutzt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, den 23.02.2025, 15 Uhr, beantragt werden
.
Rufbereitschaft des Wahlamtes am Wochenende
Für die vorgenannten Fälle ist das Wahlamt am
Samstag, den 22.02.2025, von 8 bis 12 Uhr,
und am
Sonntag, den 23.02.2025, von 8 bis 15 Uhr,
telefonisch erreichbar. Die Rufnummer lautet: 04761-987119
Wahllokale
Es wird darauf hingewiesen, dass sich folgende Änderungen bei den Wahllokalen ergeben haben:
Wahlbezirk 17 – Nieder Ochtenhausen
neu: Schießstand, Osterbreite 10 (bisher: Gaststätte Quell)
Wahlbezirk 18 – Ostendorf
neu: Feuerwehrhaus, Ostendorfer Straße 30 c (bisher: Dorfgemeinschaftshaus).
Repräsentative Wahlstatistik im Wahlbezirk 07 - Kreismusikschule
Der Wahlbezirk 07 in der Kreismusikschule wurde von der Bundeswahlleitung per Zufallsprinzip als „repräsentativer Wahlbezirk“ auf der Grundlage des Wahlstatistikgesetzes ausgewählt. In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe für statistische Auswertungen erhoben. Hierfür ist es erforderlich, am Wahltag an die Wahlberechtigten Stimmzettel auszugeben, die mit einem Unterscheidungsaufdruck für eine spätere statistische Auswertung versehen sind (z.B. „K. weiblich, geboren 1966 bis 1980“). Alle Stimmzettel werden von den Wahlberechtigten in eine gemeinsame Wahlurne eingeworfen und ab 18.00 Uhr – wie gehabt – ganz normal vom Wahlvorstand ausgezählt. Eine statistische Auswertung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch die Stadtverwaltung bzw. das Statistische Landesamt in Hannover. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausdrücklich ausgeschlossen.
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