Alle Eigentümer von bebauten Grundstücken im Landkreis erhalten in den kommenden Tagen die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung. Die Gebühren-sätze haben sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Nach sechs Jahren Gebührenstabilität war eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren um ca. 11,5 % erforderlich.
Der Landkreis bittet darum, alle Angaben auf dem Gebührenbescheid sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich möglicherweise eingetretener Veränderungen, wie z.B. Name, Grundstückseigentümer oder Bankverbindung.
Bitte auch die Behälternummern kontrollieren, diese sind auf einem seitlich angebrachten Aufkleber an den Restabfall- und Altpapierbehältern zu finden und sollten mit den angegebenen Nummern auf dem Bescheid übereinstimmen. Hat der genutzte Behälter keinen Aufkleber, muss er beim Abfallwirtschaftsbetrieb gemeldet werden.
Anmeldungen und Änderungen nur schriftlich oder online
Anmeldungen und Änderungen können nur schriftlich oder online vorgenommen werden. Ein Änderungsformular ist dem Gebührenbescheid beigefügt. Auch online besteht die Möglichkeit, über die App AWR plus oder die Internetseite www.lk-awr.de unter Service die Formulare einfach und schnell zu nutzen. Telefonische Änderungsmeldungen werden nicht entgegengenommen.
Für Gelbe Tonnen sind duale Systeme zuständig
Gelbe Tonnen finden sich nicht auf dem Bescheid. Die Aufstellung der Tonnen und Abholung des Verpackungsabfalls wird nicht im Auftrage des Landkreises durchgeführt. Verantwortlich dafür sind die dualen Systeme, die ab Januar 2024 die Firma Remondis mit der Durchführung beauftragt haben. Rückfragen sind direkt an REMONDIS unter der Telefonnummer 0800-122 32 55 bzw. E-Mail
Kontakt Abfallwirtschaftsbetrieb
Für Fragen erreichen Sie den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises unter der Telefonnummer 04261 983-3160.
Quelle: Presse LK ROW