Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
Rufbereitschaft für Sonderfälle am 8. und 9. Juni 2024
1. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
2. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Gleiches gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bzw. die Einspruchsfrist versäumt hat oder ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf entstanden ist
3. Für die unter Ziffer 2. und 3. genannten Fälle wird am Samstag, den 8.6.2024, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, und am Sonntag, den 9.6.2024, in der Zeit von 8 bis 15 Uhr, eine Rufbereitschaft (Telefon 04761-987119) eingerichtet. Diese ist ausschließlich telefonisch erreichbar. Bitte senden Sie uns an diesen Tagen keine E-Mails.