Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde am 24.07.2024 über das 12. elektronische Amtsblatt der Stadt Bremervörde öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung finden Sie hier: Elektronisches Amtsblatt
Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 18. Juli 2024 unter dem Aktenzeichen 20/3 15 21 10/010 erteilt worden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 51) in Bremervörde während der Dienststunden öffentlich aus.