Norman Keil – ein Name, so kantig, geerdet und direkt, wie auch die Lieder des 39-jährigen Singer/ Songwriters aus Giessen. Von 2008 – 2016 wirkte der im thüringischen Erfurt geborene Musiker und Producer als Gitarrist und Songschreiber/ Ideengeber bei der Fury In The Slaughterhouse-Nachfolgeband „Wingenfelder“ mit und zählt seit mittlerweile über sieben Jahren auch als Solokünstler zu den aufregendsten, sehenswertesten Geheimtipps innerhalb der deutschsprachigen Musiklandschaft.
Karten für 10 Euro im VVK erhältlich bei der Tourist-Information Bremervörde, Tel. 04761/987-142, E-Mail:
Veranstalter:
Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH, TANDEM e.V. -soziale Teilhabe gestalten- und die Bremervörder Beschäftigungsgesellschaft gGmbH (BBG), E-Mail:
mit freundlicher Unterstützung der Stiftung der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde
Wichtige Infos zum Kartenvorverkauf:
Aufgrund der Corona-Verordnung zur Kontakterfassung gibt es beim Ticketverkauf ein paar Formalitäten zu berücksichtigen., um für einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen und lange Wartezeiten beim Enlass zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass eine Datenerfassung und Personalisierung aller gekauften Tickets erforderlich sein wird. Ohne Erfassung der Kontaktdaten darf eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nicht gewährt werden.
Deshalb werden bereits beim Kauf der Tickets die Kontaktdaten des Ticketkäufers erfasst. Dafür ist die Einwilligung des Käufers zur Speicherung seiner Kontaktdaten erforderlich.
Das entsprechende Kontaktformular kann entweder an den VVK-Stellen ausgefüllt oder gern vorab unter www.bremervoerde.de heruntergeladen, ausgefüllt und zum Kauf mitgebracht werden.
Sollte ein Käufer mehrere Tickets erwerben, so ist es hilfreich, wenn sämtliche Kontaktdaten (samt Einwilligung zur Kontaktdatenerfassung) aller weiteren Ticketnutzer bereits im Vorfeld in das Formular eingetragen und zum Kauf in der Vorverkaufsstelle mitgebracht werden. Kontaktdaten können später auch noch nachgereicht werden.
Bitte denken Sie daran, dass am Tag der Veranstaltung ein Nachweis über einen aktuellen negativen Corona-Test (max. 24 h alt), ein vollständiger Impfnachweis oder ein Nachweis über eine Covid-19-Genesung für den Zugang zur Veranstaltung erforderlich sein wird.
Es gilt die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Nds. Corona-Verordnung!
Foto:
© Jennifer Keil