WAS IST LOS IN BREMERVÖRDE?

Wählerverzeichnis

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt, in dem alle Wahlberechtigten (s. Wahlrecht / Wahlberechtigung) erfasst sind. Nur wer im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen.

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, der 1. August 2021. Wer wahlberechtigt ist und an diesem Tag mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Bremervörde gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis Sonntag, den 22. August 2021, eine weiße Wahlbenachrichtigungskarte.

Aus der weißen Wahlbenachrichtigungskarte geht hervor, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt  sind und wo Sie am Wahltag Ihre Stimmen abgeben können. Zudem ist auf der Rückseite ein Antrag auf Briefwahlunterlagen abgedruckt.

Wenn Sie wahlberechtigt (s. Wahlrecht / Wahlberechtigung) und nicht sicher sind, ob eine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt, setzen Sie sich bitte möglichst umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können nur bis Freitag, den 27. August 2021, gestellt werden.

Wahlberechtigte können das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks in der Zeit von Montag, den 23. August 2021, bis Freitag, den 27. August 2021, während der Öffnungszeiten des Wahlamtes einsehen.

 

Ihre Ansprechpartnerin


Ilona Heller
Zimmer 25, 1. OG
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-119
Fax: 04761 / 987-151
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