Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) besteht die Möglichkeit, Bereiche eines Gemeinde- bzw. Stadtgebietes, in dem städtebauliche Missstände anzutreffen sind, als Sanierungsgebiet förmlich festzulegen. Erneuerungsmaßnahmen in diesem Gebiet, die der Beseitigung dieser Missstände dienen, können dann bis zu zwei Dritteln mit Mitteln des Bundes und des Landes aus dem Städtebauförderungsprogramm bezuschusst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Förderungsmöglichkeit auch für private Bau- und Ordnungsmaßnahmen. Für die betroffenen Grundstückseigentümer hat die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes verschiedene Konsequenzen. So entsteht beispielsweise eine besondere Genehmigungspflicht für grundstücksbezogene Rechtsvorgänge (wie z. B. Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Bauanträge…). Informationen bzw. Beratung erfolgen hierzu im Einzelfall.

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Fax: 04761 / 987-176
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Ulf Busch
Zimmer 35, 1. OG
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27432 Bremervörde
Telefon: 04761 / 987-158
Fax: 04761 / 987-176
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